Konzept

Die Offa trägt den Namen eines vermutlich sagenhaften Königs der Angeln, dessen Reich in Schleswig-Holstein lag und der für seine Tapferkeit und Weisheit gerühmt wurde. Die Beiträge in den ersten Bänden der seit 1936 erscheinenden Offa waren eher auf die regionale Archäologie ausgerichtet, umfassten aber schon immer ein breites chronologisches Spektrum von der Urgeschichte bis in das Mittelalter. Archäologie ist jedoch eine überregionale Wissenschaft, und so legten im Laufe der Zeit zahlreiche Archäolog*innen aus Skandinavien, West-, Mittel- und Osteuropa ihre Forschungsergebnisse in der Offa vor.

Heute ist die Offa eine international ausgerichtete, anerkannte Fachzeitschrift. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung einem Peer-Review-Verfahren unterzogen. Die Artikel werden in deutscher oder englischer Sprache publiziert, jeweils versehen mit einer kurzen Zusammenfassung in beiden Sprachen.

Open-Access-Politik

Diese Zeitschrift bietet offenen Zugang zu ihren Inhalten nach dem Prinzip, dass die freie Zugänglichkeit der Forschung den globalen Wissensaustausch fördert. Eine Publikationspauschale oder Ähnliches wird nicht erhoben.

Peer-Review-Verfahren

Unser Ziel ist es, den hohen wissenschaftlichen Standard der Offa aufrechtzuerhalten. Um dies zu erreichen, durchlaufen alle Einreichungen nach einem ersten redaktionellen Screening ein Peer-Review-Verfahren. Dafür werden sie von ausgewählten Experten*innen des entsprechenden Fachgebietes in einem single-blind- Verfahren begutachtet. Die Artikel werden nur dann veröffentlicht, wenn die Gutachter*innen und der Redaktionsausschuss von ihrer Eignung überzeugt sind.

Erstes Manuskript-Screening

Jede Einreichung wird zunächst von einem der Herausgeber*innen im Hinblick auf Originalität, Sprache und Übereinstimmung mit den Zielen der Zeitschrift bewertet. Die Manuskripte, die diese Bewertung bestehen, werden an mindestens zwei Experten*innen zur Begutachtung weitergeleitet.

Begutachtung

Die Offa arbeitet auf der Grundlage eines single-blind-Begutachtungsverfahrens, bei dem die Gutachter*innen während des gesamten Verfahrens anonym bleiben. Die Gutachter*innen werden gebeten, Manuskripte zu bewerten in Hinsicht auf:
– die Originalität der Manuskripte;
– methodische Korrektheit;
– Klarheit und Konsistenz der präsentierten Ergebnisse und der gezogenen Schlussfolgerungen;
– Korrektheit und Vollständigkeit der Verweise auf Forschungsarbeiten.

Von den Gutachter*innen wird nicht erwartet, dass sie die eingereichten Manuskripte korrigieren oder redigieren. Der Begutachtungsprozess wird in der Regel ein bis zwei Monate dauern. Wird ein Beitrag angenommen, können die Autor*innen gebeten werden, den Text, die Tabellen und Abbildungen zu überarbeiten. Den Beitragenden wird eine Version ihres Beitrags mit Änderungsvorschlägen zugesandt. Es wird erwartet, dass ein überarbeiteter Beitrag die Kommentare der Gutachter*innen berücksichtigt. 

ISSN 0078-3714 | E-ISSN 2510-7933

Diese Webseite verwendet Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen
Sie der Verwendung von Cookies zu.